Kosten

Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt Paare vor viele Fragen: Woran liegt es? Welche Möglichkeiten gibt es? Was kostet eine Behandlung in einem Kinderwunschzentrum? Wir möchten Ihnen hier die wesentlichen Informationen zum Thema Kosten und Kostenübernahme darlegen.

Bild
Kosten Kinderwunschbehandlung

Wenn die Jahre vergehen und sich trotz vieler Versuche keine Schwangerschaft einstellt, ist medizinische Unterstützung oft unumgänglich. Damit sind Kosten verbunden, die nicht immer von der Versicherung übernommen werden. Wir möchten Ihnen deshalb die ungefähren Kosten und Informationen zur Kostenübernahme transparent aufzeigen. 

Da jedes Paar und jeder Behandlungsverlauf unterschiedlich sind, können die Kosten von den gelisteten Richtwerten abweichen.

 

 

 

Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden

Bei einer Kinderwunschbehandlung fallen Kosten an, die Sie nicht alle selbst übernehmen müssen. Die folgenden Leistungen werden von Ihrer Grundversicherung bezahlt: 

  • Beratung und Diagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch 
  • Untersuchungen bei wiederholten Fehlgeburten (mindestens drei)
  • Abklärung von hormonellen Störungen und gynäkologischen Beschwerden (zum Beispiel Endometriose)
  • Hormonelle Stimulation: Behandlung während eines Jahres oder zwölf Zyklen
  • Bis zu drei Inseminationen vor dem 40. Lebensjahr 
  • Fruchtbarkeitserhaltende Massnahmen bei bevorstehenden Therapien, welche die Hoden oder Eierstöcke schädigen (zum Beispiel Chemotherapie, Bestrahlung)

 

Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Kosten in Höhe der persönlichen Franchise (mindestens CHF 300.- bis maximal CHF 2’500.-) zuerst bei sämtlichen Behandlungen selber bezahlt werden müssen. Anschliessend übernimmt dann die Grundversicherung die weiteren Kosten bis auf den jeweiligen Selbstbehalt. 

Kosten für eine Kinderwunschbehandlung

In der nachfolgenden Liste finden Sie wichtige Angaben zu den Kosten und zur Kostenübernahme bei verschiedenen Behandlungen. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungen jeweils durch das Kantonsspital St.Gallen gestellt werden.

Kosten Behandlungen

Was kostet eine Hormonbehandlung?

Hormonbehandlungen werden meistens während eines Jahres oder zwölf Zyklen von der Krankenkasse bezahlt. Weitere Stimulationszyklen werden Ihnen direkt verrechnet. Bei einer hormonellen Stimulation können die Kosten je nach Behandlungsverlauf variieren und sind sehr individuell. Je nach Hormonmenge und Produkt müssen Sie hier mit durchschnittlich ca. CHF 500.- bis CHF 1’500.- pro Monat rechnen. Was eine Hormonbehandlung in Ihrem individuellen Fall ungefähr kosten wird, besprechen wir selbstverständlich vorgängig mit Ihnen.

Was kostet eine Insemination (Samenübertragung)?

Auch bei einer Insemination, also einer Samenübertragung in die Gebärmutter der Frau, übernimmt die Grundversicherung die Kosten. Unter der Voraussetzung, dass die Frau das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, zahlt die Krankenkasse die ersten drei Inseminationszyklen. Was darüber hinaus geht, kann nicht mehr über die Grundversicherung abgerechnet werden. Ein Inseminationszyklus kostet für Selbstzahler zwischen ca. CHF 800.- und CHF 1’500.-.

Was kostet eine künstliche Befruchtung mit einer klassischen IVF?

Eine künstliche Befruchtung (IVF) wird nicht von den Krankenkassen übernommen und muss somit vom Paar selber finanziert werden. Die Kosten liegen bei CHF 5'000.- bis CHF 8'000.- pro Behandlungszyklus. Dieser Betrag beinhaltet die Kosten aller nötigen Labortechniken, Medikamente und die Kosten für die hormonelle Stimulation. 

Was kostet eine künstliche Befruchtung mit der ICSI-Methode?

Auch die Kosten einer künstlichen Befruchtung mittels ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion) müssen vom Paar selber übernommen werden. Die Leistung kann nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden. Die Kosten liegen bei CHF 5'000.- bis CHF 8'500.- pro Behandlungszyklus und beinhalten die Kosten aller nötigen Labortechniken, Medikamente und die Kosten für die hormonelle Stimulation. 

Was kostet die Kryokonservierung von befruchteten Eizellen?

Die Kryokonservierung von befruchteten Eizellen (auch Präembryonen genannt) ist keine Krankenkassen-Leistung, sondern muss vom betroffenen Paar selbst finanziert werden. Für eine Kryokonservierung von mehreren befruchteten Eizellen ist eine hormonelle Stimulation notwendig, identisch dem Vorgehen bei einer künstlichen Befruchtung. Der einzige Unterschied ist, dass die befruchteten Eizellen nicht in die Gebärmutter zurückgegeben werden, sondern eingefroren und so für den späteren Gebrauch aufbewahrt werden. Pro Kryokonservierung müssen Sie mit Kosten von rund CHF 5’000.- bis CHF 7’500.- rechnen. 

Was kostet Social Freezing?

Beim Social Freezing, also dem Einfrieren von unbefruchteten Eizellen, handelt es sich um eine Leistung, die selbst bezahlt werden muss. Beim Social Freezing bezahlen Sie zum einen die Entnahme der Eizellen und zum anderen eine jährliche Lagergebühr. Die Kosten belaufen sich für einen Zyklus Social Freezing auf ca. CHF 4’000.- bis CHF 6’000.-.

Diese Aufstellung soll Ihnen als Anhaltspunkt dienen und einen groben Überblick geben. Nach einer umfassenden Diagnostik erläutern wir Ihnen gerne genauer, welche Kosten in Ihrem individuellen Fall auf Sie zukommen können. Nehmen Sie jetzt gerne Kontakt zu uns auf – wir besprechen und wählen sehr gerne gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Therapie.

Sie wünschen Information und Unterstützung?